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   KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12 REHA   

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https://dejure.org/2012,45937
KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12 REHA (https://dejure.org/2012,45937)
KG, Entscheidung vom 20.12.2012 - 2 Ws 364/12 REHA (https://dejure.org/2012,45937)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 2 Ws 364/12 REHA (https://dejure.org/2012,45937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Nr 4 VerbRehaG 3, Art 1 Nr 4 Buchst e VerbRehaG 4, § 10 StrRehaG, § 16 Abs 1 StrRehaG, § 16 Abs 2 StrRehaG
    Strafrechtliche Rehabilitierung: Wegfall einer Opferrente wegen Strafverurteilung des Betroffenen außerhalb des Rehabilitierungszusammenhangs zu einer langjährigen Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein nachträgliches Entfallen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Opferrente i.S.v. § 17a Abs. 7 StrRehaG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Opferrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 17a Abs. 7
    Entschädigungsausschluss bei Verurteilung zur Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 28.08.2012 - 2 Ws 204/12
    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    a) Bei der mit Art. 1 Nr. 4 des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 21. August 2007 mit Wirkung vom 29. August 2007 (BGBl. I S. 2118) zusätzlich zu den bisherigen sozialen Ausgleichsleistungen eingeführten besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a Abs. 1 StrRehaG handelt es sich um eine auf Dauer gewährte monatliche Leistung, die nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 16/4842, S. 5) der Anerkennung und Würdigung des Widerstandes ehemaliger politischer Häftlinge gegen das SED-Unrechtsregime dienen soll (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA).

    Dies hat der Gesetzgeber als nicht angemessen und mit dem Sinn und Zweck der Opferrente nicht vereinbar erachtet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA).

    Der Gesetzgeber hat bei Einfügung des § 17a Abs. 7 StrRehaG bewusst davon abgesehen, allen für die Gewährung der Opferrente zuständigen Stellen ein unbeschränktes Auskunftsrecht nach § 41 BZRG zu gewähren (vgl. BT-Drucks. 17/3233 S. 8; Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA - Mützel ZOV 2011, 154, 156).

    Im Rehabilitierungsverfahren und im anschließenden Betragsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§§ 10, 25 Abs. 1 Satz 4 StrRehaG; vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA - Tappert in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 25 Rdn. 9).

    c) Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 17a Abs. 7 StrRehaG bestehen nicht (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 12 CE 12.1382, 12 C 12.1383 - juris; eingehend Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA - mit weit. Nachweisen; mit Bedenken lediglich gegen die Ausgestaltung der Auskunftsrechte Mützel ZOV 2011, 195, 196 ff.).

    Die Vorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X eröffnet insoweit kein Ermessen (vgl. von Wulffen, § 48 SGB X Rdn. 17; Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA; Toberer/Plöger NJ 2012, 328, 330).

    Liegen die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes nach § 17a Abs. 7 StrRehaG vor, ist die Aufhebung des die Opferrente bewilligenden Bescheides zwingend (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 Ws (Reh) 92/10 - juris; Senat ZOV 2012, 86; Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA -).

    Sie findet jedoch keine Anwendung auf den Personenkreis, der unter den Ausschlusstatbestand des § 17a Abs. 7 StrRehaG fällt (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA -).

    Dies ist jedoch unschädlich; denn dem Beschwerdeführer, der seit dem 18. Februar 2011 die 14-jährige Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27. September 2000 verbüßt, war und ist diese Strafe zweifelsfrei bekannt (vgl. Senat ZOV 2012, 86; Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA).

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94

    Keine Unterhaltsentschädigung für Hinterbliebene eines im Zuge der "Waldheimer

    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    Eine Härteleistung ist allein innerhalb der Opfergruppen möglich, die vom Gesetz prinzipiell erfasst sind; denn durch die Leistungen im Härtewege darf der Gesetzeszweck nicht überschritten werden (vgl. BVerfG VIZ 2000, 307 - juris Rdn. 29; Tappert a.a.O., § 19 Rdn. 6).
  • OLG Naumburg, 11.10.2011 - 2 Ws (Reh) 92/10

    Opferrente für Haftopfer in der DDR: Umdeutung eines Rücknahmebescheides in eine

    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    Liegen die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes nach § 17a Abs. 7 StrRehaG vor, ist die Aufhebung des die Opferrente bewilligenden Bescheides zwingend (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 Ws (Reh) 92/10 - juris; Senat ZOV 2012, 86; Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA -).
  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 12 CE 12.1382

    Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    c) Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 17a Abs. 7 StrRehaG bestehen nicht (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 12 CE 12.1382, 12 C 12.1383 - juris; eingehend Senat, Beschluss vom 28. August 2012 - 2 Ws 204/12 REHA - mit weit. Nachweisen; mit Bedenken lediglich gegen die Ausgestaltung der Auskunftsrechte Mützel ZOV 2011, 195, 196 ff.).
  • OLG Jena, 26.01.2012 - 1 Ws Reha 40/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Maßgeblichkeit der Höhe der Einzelstrafen im

    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    Es kann deshalb dahinstehen, ob auch das Urteil des Stadtgerichts Berlin vom 6. Dezember 1980, durch das nach §§ 63, 64 StGB/DDR eine einheitliche lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrerer Straftaten - darunter eines Mordes - verhängt wurde, unter den Ausschlusstatbestand fällt, dem zufolge eine mindestens dreijährige Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat verhängt worden sein muss (zu dieser Problematik vgl. OLG Jena, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 Ws Reha 12/12 - und vom 26. Januar 2012 - 1 Ws Reha 40/11 - jeweils bei juris).
  • OLG Jena, 25.04.2012 - 1 Ws Reha 12/12

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen für einen Leistungsausschluss

    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    Es kann deshalb dahinstehen, ob auch das Urteil des Stadtgerichts Berlin vom 6. Dezember 1980, durch das nach §§ 63, 64 StGB/DDR eine einheitliche lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrerer Straftaten - darunter eines Mordes - verhängt wurde, unter den Ausschlusstatbestand fällt, dem zufolge eine mindestens dreijährige Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat verhängt worden sein muss (zu dieser Problematik vgl. OLG Jena, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 Ws Reha 12/12 - und vom 26. Januar 2012 - 1 Ws Reha 40/11 - jeweils bei juris).
  • VG München, 14.05.2002 - M 12 K 01.6002
    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    Nicht möglich ist es dagegen, über die Härtefallregelung des § 19 StrRehaG aus allgemeinen Billigkeitserwägungen weitere Personen einzubeziehen, die nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören (vgl. OLG Naumburg a.a.O. mit weit. Nachweisen; VG München, Urteil vom 14. Mai 2002 - M 12 K 01.6002 - juris Rdn. 25).
  • KG, 20.03.1995 - 4 Ws 7/95

    Ausschluss der Rehabilitierung wegen Verstößen gegen Menschlichkeit und

    Auszug aus KG, 20.12.2012 - 2 Ws 364/12
    Nachdem die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Berlin dieser Auffassung in ihrem Beschluss vom 18. November 1994 - 551 Rh 319/94 UBG - gefolgt war, dem Betroffenen jedoch unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags einen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen nach § 7 RehaG (1990) in Verbindung mit § 9a HHG in Höhe von 720 DM zugesprochen hatte, änderte das Kammergericht die angefochtene Entscheidung mit Beschluss vom 20. März 1995 - 4 Ws 7/95 REHA - dahin ab, dass der Antragsgegner nach §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 StrRehaG zur Gewährung einer Kapitalentschädigung in Höhe von 8.800 DM verpflichtet wurde.
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 13/12

    Besondere Zuwendung für Haftopfer; Ausschlusstatbestand; Bundesgesetz; Widerruf;

    Damit war der Bewilligungsbescheid vom 25. September 2008 gemäß § 17a Abs. 6 StrRehaG i. V. m. 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X zwingend mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben (vgl. hierzu etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 Ws (Reh) 92/10 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 Ws 364/12 REHA -, juris).
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